Der politische Stammtischphilosoph: „Volkswahl des Bundesrates“ - oder - Darf es auch ein bisschen mehr Demokratie sein?
Wenn die ganze Welt demokratisch wäre, so wäre die Schweiz doch alleine direktdemokratisch. Wenn nun die ganze Welt direktdemokratisch wird, dann ist sie immer noch alleine basisdemokratisch. Wenn auch das die Welt nachmacht, dann ist die Schweiz es am längsten gewesen.
Es gehört wohl zur schweizerischen Identität ein bisschen mehr demokratisch zu sein oder es zumindest zu denken. Dieses ewige Mehr an Demokratie zu hinterfragen, erscheint absurd, denn Demokratie kann nicht schlecht sein und mehr davon zu haben ist doch immer wünschenswert. Willy Brandt sagte mal, man solle „mehr Demokratie wagen“. Sah da ein deutscher Bundeskanzler, was auch uns in der Schweiz als Ideal vorschwebt? Die Freiheit und Sicherheit des Einzelnen in einer demokratischen Gemeinschaft. Doch leise klingt die Frage nach, wieso sprach Brandt von „wagen“ ist? Demokratie müssen doch nur die Mächtigen und die Herrschenden fürchten, die ihre Macht nicht abgeben wollen. Ja, da liegt’s: Das Staatsvolk, als demokratischer Souverän, ist mächtig und es will diese Macht verständlicher Weise nicht verlieren. Furcht ist die Triebfeder demokratischen Handelns. Die Politik für die Massen nimmt zumeist Ängste und Befürchtungen auf, um die Menschen an die Urne zu bewegen. Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Ausländerproblematik und Steuerlast sind zentrale politische Themen der Moderne, weil die Menschen fundamentale Ängste damit verbinden. Und das Praktische daran, man muss für diese Themen keine wirklichen Lösungen vorschlagen, wenn man stattdessen mehr Demokratie verspricht.
Dass nun Willy Brandt so bedacht formulierte, überrascht nicht mehr. Über dem Amt des deutschen Kanzlers hängt ein düsterer Schatten, denn der „grosse Diktator“, wie Charles Chaplin ihn nannte, nahm den Weg demokratischer Wahlen hin zur Macht und schliesslich zum Terrorregime. Demokratie ist immer nur eine Wahl von der Diktatur entfernt. Diese historische Lehre sollte sich jeder überzeugte Demokrat zu Herzen nehmen. Demokratie ist eine Herrschaftsform, die einen wichtigen Faktor für eine gerechtere Gesellschaft darstellt, jedoch ist es kein Garant für Freiheit. Und deshalb ist auch die direkte Demokratie der Schweiz eine Regierungsform mit Stärken und Schwächen, kein Heilsversprechen ewiger Glückseligkeit.
Die Lösung gesellschaftlicher Probleme kann also nicht allein in einem Mehr an direkter Demokratie gesucht werden, zumal es Ängste vor einem Souveränitätsverlust sind, die diese Bestrebungen antreiben. Die Eidgenössische Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ entspricht diesem Muster. Liest man sich die Begründungen des Initiativkomitees durch, so gehen die Argumente zumeist in dieselbe Richtung. Es wird von „Erweiterung der Volksrechte“ und Stärkung der „direkten Demokratie“ gesprochen, „transparente und faire Regeln“ sollen wieder in das Wahlprozedere der Bundesratswahl Einzug halten. Die Bundesräte sollen „direkt den Stimmbürgern verpflichtet“ sein und „es sich fortan nicht mehr erlauben können, Abstimmungsentscheide zu missachten“. Das Volk soll mit der Direktwahl „eine bessere Kontrolle der Macht“, weil der Verlust der Souveränität des Volkes gefürchtet wird. Alle diese Argumente überzeugen, wenn angenommen wird, dass ein Mehr an direkter Demokratie immer besser ist.
Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass auch eine Stärkung der direkten Demokratie, wie es die „Volkswahl des Bundesrates“ beabsichtigt, begründet werden muss. Es reicht eben nicht aus zu sagen, man wolle Volksrechte erweitern, es ist zu erklären, warum diese Erweiterung wünschenswert ist. Diese Erklärung bleibt das Initiativkomitee schuldig und fragt man danach, dann schauen sie verdutzt, wie man so etwas nur schon fragen kann.
Eidgenössische Volksinitiative für die „Volkswahl des Bundesrates“; http://www.volkswahl.ch/
Dieser Gastbeitrag wurde von Michael Gregr geschrieben.
30 Rappen pro Gigabye Speicherplatz auf Musikhandys sollen wir alle bezahlen. So lautet der Entscheid der Schiedskommission. Die SWICO hat das einzig Richtige getan und Rekurs gegen diese für die jungfreisinnigen und Piratenpartei unbegreifliche Gebühr eingelegt. Beide Parteien hoffen, dass die letzte Chance der Vernunft genutzt wird und die Richter diese Klage gutheissen.
Mit dem Entscheid der Schiedskomission sollen die Hersteller und Importeure musikfähiger Handys in Zukunft eine Abgabe entrichten. Selbstverständlich werden diese Abgaben in Folge auf die Konsumenten abgewälzt. Die Verwertungsgesellschaft SUISA forderte die Gebühr, da mit Musikhandys auch urheberrechtlich geschützte Werke kopiert und abgespielt werden können.
SWICO, Economiesuisse und der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) wehrten sich gegen den Tarif. Die SWICO hat nun Rekurs gegen den Entscheid eingelegt. Die jungfreisinnigen und die Piraten hoffen auf einen Erfolg, da die neue Gebühr die Konsumenten für das schlecht funktionierende Geschäftsmodell der Contentindustrie bestraft.
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb man für die Möglichkeit, Musik abzuspielen, zur Kasse gebeten werden soll. Wenn ein Handybesitzer beispielsweise einen Musiktitel bereits in einem Onlineshop gekauft und auf seinem Computer gespeichert hat, wurden bereits einmal oder sogar mehrfach Gebühren bezahlt. Brenda Mäder, Präsidentin der Jungfreisinnigen, fragt sich: "Um denselben Titel auch vom Handy aus abspielen zu dürfen sollen nun dieselben Gebühren noch einmal bezahlt werden?" Es fällt ihr schwer, einen Sinn darin zu finden.
Dabei zeigt sich, dass nicht nur Handys von der Problematik betroffen sein müssen: Auch auf einem USB-Stick können Musikdateien geladen und von einem anderen Gerät abgespielt werden. In Zukunft werden immer mehr Geräte multifunktional sein – daraus darf keine Goldgrube für die SUISA werden. Entsprechende Diskussionen für USB-Sticks sind sogar schon im Gange. Mehrmals für die gleiche Leistung bezahlen – das ist, wie wenn Migros oder Coop mehrere Kassen aufstellen würden, die für den Kauf desselben Produktes passiert werden müssen. Denis Simonet, Präsident der Piratenpartei, ergänzt: "Wenn man bedenkt, dass die Verwertungsgesellschaften für Bilder, Filme und Texte mit denselben fadenscheinigen Argumenten auch noch Gebühren erheben könnten, können daraus rasch ein paar Dutzend Kassen werden!"
Diese Gebühr darf keinesfalls durch die aktuelle Situation verharmlost werden: 30 Rappen mögen auf den ersten Blick als wenig erscheinen. Für ein 32-Gigabyte-iPhone würde die Gebühr aber schon fast zehn Franken ausmachen. Wenn man bedenkt, dass immer mehr Speicherplatz auf den Geräten vorhanden sein wird, geht dies schnell einmal ins Geld!
Mit einer Internetkampagne möchten die Piratenpartei und die jungfreisinnigen nun auf die absurde Gebühr aufmerksam machen. Schliesslich hört und besitzt fast jeder Musik - und fast jedes Mobiltelefon kann als Musikplayer verwendet werden!
Seit 6 Jahren läuft in der Schweiz ein Prozess gegen ShareReactor.com, ein Vorläufer von The Pirate Bay. Diese Plattform ist heute noch online, währenddessen sich der ursprüngliche Betreiber mit den Schweizer Gerichten herumschlägt. So hat das Obergericht Thurgau das Urteil vom Bezirksgericht bestätigt und die Illegalität der "Beihilfe zum Filesharing" festgestellt. Der Ex-Betreiber kommentiert: "Das Gericht hat keine Ahnung von der Materie, lehnt jedoch gleichzeitig das Hinzuziehen eines Experten ab. Der ganze Fall basiert auf Indizien, Vermutungen und Annahmen, die immer auf die schlechtmöglichste Weise ausgelegt wurden." Das Bundesgericht soll den Fall nun überprüfen.
Sollte dieses Urteil so bestätigt werden, wäre das ein herber Schlag für Schweizer Tauschbörsenbenutzer. Das Filesharing in der Schweiz wird mit einer absurden Rechtssprechung belastet. Es ist schwer ersichtlich, warum Infomationen zu möglicherweise illegalen Daten gefährlich sein sollen. Um wieviele Ecken muss eine Information nun an den Mann gebracht werden, um legal zu sein? Das Gericht liefert dazu keine klare Aussage und beschränkt sich darauf, dem Beschuldigten den Vorsatz vorzuwerfen.
Gesucht werden nun Personen, die sich mit dem Recht auskennen (Anwälte und Studenten), um die Verteidigung zu unterstützen. Diese Rechtsspezialisten sollten etwas technisches Wissen mitbringen. Die Zeit drängt: Wir haben nur noch 10 Tage Zeit, um zu reagieren! Du willst helfen? Dann frag all Deine Bekannten und Verwandten, ob sie in dieser Sache Unterstützung anbieten wollen und können. Voraussetzung ist natürlich, dass sie mit dem Schweizer Recht vertraut sind. Wenn Du etwas dazu beitragen kannst, melde Dich am besten direkt bei Christian Riesen unter chris.riesen@gmail.com.
Der Kampf geht damit in die letzte Runde. Die Piratenpartei unterstützt den Kampf für ein faires Urheberrecht, unabhängig vom Ausgang vor dem Bundesgericht. Mit einer Niederlage würde sich erneut bestätigen, dass die Schweiz eine Piratenpartei braucht. Privates Filesharing muss legal sein, erst recht aber die blosse Nutzung und Verbreitung von Information.
Dieses Urteil hat mit Vernunft nichts zu tun.
Ahoi Pirat
Wir laden Dich am 18. September 2010 ab 10:00 Uhr ins Bahnhofbuffet Olten[1] ein.
Wozu? Die Piratenversammlung (PV) steht an. Nutze Deine Stimme, die Politik der Piraten aktiv mit zu gestalten! Selbstverständlich sind Neugierige und Medienschaffende auch herzlich zu unserem Tag der Zukunftsgestaltung eingeladen.
Die PV ist das oberste Organ der Piratenpartei, hier werden die Weichen für unsere Zukunft gestellt. Möchtest Du bereits am Stellwerk mitarbeiten, dann reiche Deine Anträge zuhanden des designierten Versammlungsleiters Patrick Mächler[2] ein. Wir bitten Dich, Deine Traktanden bis zum 18. August 2010[3] einzusenden – als Schweizer Partei müssen wir alle Anträge ordentlich übersetzen.
Bitte trage Dich so bald als möglich im Wiki[4] in die Liste der Teilnehmer ein (Pseudonym geht selbstverständlich in Ordnung). Füge Dich gegebenenfalls auch gleich der Anmeldeliste fürs Essen hinzu: Dadurch bekommen wir einen Überblick, wie viele Personen anwesend sein werden und ob wir die Verpflegungsmöglichkeiten vor Ort in Anspruch nehmen möchten.
Weitere wichtige Informationen zum Ablauf der PV findest Du im Web auf der dafür eingerichteten Wiki-Seite[5]. Informationen zu Anfahrt und benötigtem Material liegen dort ebenfalls vor.
Wir empfehlen für die Anfahrt die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, da der Veranstaltungsort sich direkt im Bahnhof befindet. Bei der Anreise mit dem PKW muss selbständig nach Parkplätzen gesucht werden.
Die vorläufige Tagesordnung sieht wie folgt aus:
Samstag 18. September
Bei Fragen und Kommentaren stehen Dir die Organisatoren gerne zur Verfügung. Für inhaltliche Fragen wendest du Dich bitte an Patrick 'Valio' Mächler[6], bei Fragen zur organisatorischen Durchführung an Christian Loosli[7].
Wir freuen uns auf Dein Erscheinen!
Es grüssen dich der Vorstand: Denis, Pascal G., Pascal V., Patrik und Thomas
die PV-Orga: Christian, Matthias, Aaron, Florian, Marlon, Moira, Patrick, Sven
[1] http://www.buffet-olten.ch/
[2] http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/20100918_PV_in_Olten#Traktanden_einreichen
[3] Laut Statuten ist die endgültige Deadline für die Einreichung der 11. September 2010 11:00. Wir bitten Dich aber, die Traktanden so früh wie irgend möglich einzugeben, damit die Übersetzenden nicht unnötig ins Rotieren kommen. Danke.
[4] http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/20100918_PV_in_Olten#Teilnehmer
[5] http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/20100918_PV_in_Olten
[6] Kontakt Patrick Mächler: pirate@valio.ch
[7] Kontakt Christian Loosli: christian.loosli@piratenpartei.ch
Treffen im o'bolles
Diskussion im Forum:
Vor gut 20 Jahren rüttelte der Fichenskandal die Schweiz auf. Bundespolizei und -anwaltschaft hatten zusammen mit der kantonalen Polizei beinahe eine Million Beobachtungs-Karteikarten, Fichen genannt, angelegt. Betroffen waren Personen und Vereine die meist dem linken Umfeld nahestehend waren. Die Registrierung geschah ohne rechtliche Grundlagen, notabene1.
Aus Karteikarten sind Datensätze geworden, aber ansonsten hat sich seither anscheinend nicht viel geändert. Denn laut dem Bericht2 der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments schnüffelt der Inlandgeheimdienst (DAP) noch immer den Bürgern hinterher. So sind inzwischen im Staatsschutzinformationssystem (ISIS) wieder 200'000 Akten angelegt worden. Es ist schwer zu verstehen, wie man fast 200'000 Menschen in der Schweiz bespitzeln muss – wovon mindestens 80'000 einzig und alleine deshalb registriert sind, weil sie die „falschen“ Personen kennen. Im ISIS dürfen Informationen abgespeichert werden, wenn „ihre Bearbeitung der Bekämpfung von Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, gewalttätigem Extremismus oder verbotenem Technologietransfer dient“3. Diese Verdachtsmomente sollen also ''auf jeden 40. Schweizer Bürger'' zutreffen. Beängstigend. Wo sind denn all die Terroristen und Extremisten?
Gemäss GPDel ging es der DAP nicht um Qualität, sondern vorrangig um Quantität - eine seriöse Überprüfung der Daten fand nicht statt. „Je mehr, desto besser“ lautete die Devise offenbar. Fichiert wurden nicht bloss wie die ISIS vorschreibt staatsgefährdende Personen, sondern auch solche, die sich beispielsweise für Entwicklungsländer engagieren4.
Die Geschichte der staatlichen Datensammelwut zeigt ein ernüchterndes Bild. Während der Kreis der fichierten Personen stetig ohne grössere Probleme erweitert werden konnte, hatte man mit der Qualität der Informationen mehr Mühe. Auch bei der schweizerischen geheimdienstlichen Datensammlung scheint in diesem Fall die Qualität auf der Strecke geblieben zu sein. Nach dem Motto „Qualität statt Quantität“ können Fichen nicht funktionieren, wenn man sich schon die zweifelhafte Aufgabe stellt, solche anzulegen. In diesem Lichte kann die Kritik vieler Medien, dass „die Geheimdienste nichts gelernt haben“, auf zweierlei Weise verstanden werden: Haben sie nicht gelernt, keine Fichen anzulegen? Oder haben sie es versäumt, die Fichen weniger schlampig zu führen? Schon allein dass wir uns diese Frage stellen müssen, zeigt die fehlende politische Kontrolle. Das muss schleunigst geändert werden.
Der Fichenskandal 2.0 scheint nicht die Ausmasse von vor 20 Jahren zu erreichen. Das Gefahrenpotential von solchen Datenbanken ist aber stetig gewachsen. Heute können Daten blitzschnell mit anderen Datensätzen verknüpft werden – umso schlimmer, wenn dann noch viele Daten schlicht fehlerhaft vorliegen. Sensible Daten über Privatpersonen müssen daher einem hohen Schutz unterliegen und dürfen nur Verwendung finden, wenn im Sinne des Bevölkerungsschutzes keine andere Möglichkeit bleibt. Ein Eingriff in die Privatsphäre darf nur als letztes Mittel ergriffen werden.
Die Piratenpartei Schweiz ist erfreut, dass die Geschäftsprüfungsdelegation transparent informiert hat. Geheimdienste verlieren ihre Legitimität mit jedem weiteren solchen Fall. Man muss sich fragen, warum die Polizei offenbar gefährliche Personen nicht im Auge behält. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Mentalität des Geheimdienstes seit der Fichenaffäre nicht verändert hat, höchstens die gesellschaftlichen Umstände. Früher wurden die Linken fichiert, heute Leute die soziales Engagement zeigen oder einfach „die falschen“ Bekannten haben.
Nun müssen die Konsequenzen aus dem wiederholten Versagen des Geheimdienstes gezogen werden. Die derzeitigen Fichen sind wertlos. Daher ist die Datenbank aufzulösen. Alle aktuell fichierten Personen müssen vollständig (ohne geschwärzte Abschnitte) über die gespeicherten Daten informiert und diese Daten vollständig gelöscht werden. Für jede zukünftige Datensammlung durch den Geheimdienst müssen detaillierte gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Es müssen sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, um jemanden zu fichieren. Und wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, müssen Einträge auch automatisch wieder entfernt werden - inkl. Benachrichtigung der betroffenen Person. Datenbanken dürfen nicht einfach in den Himmel wachsen, sonst steht bald jeder Bürger unter Verdacht und hat seinen eigenen Datensatz beim DAP.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein multilaterales Handelsabkommen, das seit 2007 zwischen mittlerweile 38 Staaten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird. Erst 2008 wurde die Existenz des Abkommens der Öffentlichkeit bekannt. Die gesetzgebenden Gewalten weltweit bleiben von den Verhandlungen ausgeschlossen. Die Eindämmung des gross angelegten Handels mit gefälschter Markenware im wirtschaftlich relevanten Rahmen war der ursprüngliche Zweck der Verhandlungen1. Das Resultat aber ist hauptsächlich ein Regelwerk gegen privates Kopieren von nicht näher definiertem „Geistigem Eigentum“2. Zu Ungunsten der Verbraucher sollen Internetdienstleister und Privatpersonen auf Indizienbasis kriminalisiert werden34567. Länder wie China, Russland oder Indien, die sich in der Vergangenheit mit umfangreichen Produktfälschungen hervorgetan haben, sitzen hingegen nicht am Verhandlungstisch.
Konkrete Auswirkungen
Der ursprüngliche Rahmen, also die Bekämpfung der gross angelegten Produktfälschungen, wird gesprengt. ACTA8 richtet sich nicht mehr nur gegen kommerzielle Produktfälschungen, sondern mittlerweile gar vorwiegend gegen Privatpersonen. Die Nichteinbeziehung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) legt den Schluss nahe, dass Transparenz im Entstehungsprozess von ACTA und die Berücksichtigung der Interessen von Entwicklungsländern gezielt verhindert werden sollen. So warnen etwa indische Regierungsvertreter vor den verheerenden Auswirkungen von ACTA auf den Handel mit generischen Medikamenten. Die Interessen des Gesundheitswesens in Entwicklungsländern müssen dem wirtschaftlichen Fokus der Pharmaindustrie weichen. Ausserdem wird durch die Umgehung der WIPO deutlich signalisiert, dass das Ziel des Abkommens nicht die Konkretisierung des Begriffs des „Geistigen Eigentums“ ist: Dieser wird bewusst schwammig gehalten, um jegliche Formen unerwünschter Verwertung möglichst weiträumig unterbinden und kriminalisieren zu können.
ACTA sieht Gesetzesänderungen in den Unterzeichnerländern vor, die einer parlamentarischen Verhältnismässigkeitsprüfung niemals standhalten würden. So können Individuen auf Vermutung hin aus dem Internet gesperrt werden. Den Internetprovidern wird damit eine völlig übertriebene Massnahme aufgezwungen, die tief in die Grundrechte weiter Bevölkerungsschichten eingreift. Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist ohne Zugang zum Internet stark eingeschränkt.
Das Vertragswerk sieht auch die Einführung von Schadensersatzansprüchen der Rechteinhaber in Höhe der geschätzten Verluste vor. Empirische Darlegungen, dass das Herunterladen etwa eines Musikstücks über BitTorrent selbstverständlich nicht mit dem Verkauf tausender CDs gleichzusetzen ist, finden keinen Einzug in die Berechnung der Ersatzansprüche. So kann eine einfache, nichtkommerzielle Urheberrechtsverletzung schnell die Grundlage für Geldforderungen in sechsstelliger Höhe bieten. Damit nicht genug: ACTA verpflichtet seine Unterzeichner, im Strafmass für Urheberrechtsverletzungen auch Gefängnisstrafen ausdrücklich vorzusehen. Bisher souveräne Rechtsprechung wird dadurch den kommerziellen Interessen der Rechteverwerter untergeordnet.
Zweifelsohne werden diese Schadensersatzansprüche die Existenzen vieler Menschen zerstören – obwohl die Schädlichkeit ihres Verhaltens alles andere als erwiesen ist. So ist es in den USA durch eine ähnliche Regelung mehrfach geschehen. Der private Austausch von Kultur ist ein wachsendes Grundbedürfnis, das die Contentindustrie als grosse Gefahr für ihre maroden Geschäftsmodelle ansieht. Die Hoffnung, das gesellschaftlich akzeptierte Filesharing durch Internetentzug, Gefängnisstrafen und grenzenlose Schadensersatzansprüche eindämmen zu können, ist in seiner Weltfremde nicht zu überbieten. ACTA wird die Gesellschaft nicht dazu bringen, den privaten Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken moralisch abzuwerten. Vielmehr werden Millionen von Menschen in potenzielle Verbrecher verwandelt. Zum Beispiel schon dann, wenn sie einen gekauften Film auf ihren iPod kopieren möchten. In einer Gesellschaft, in der nahezu jeder Mensch aufgrund seines Lebensstils den Freiheitsentzug zu fürchten hat, ist eine offene demokratische Teilhabe nicht mehr möglich.
Die Haftbarkeit von Internetanbietern, soweit diese nicht präventiv durch Massnahmen wie Netzsperren und Three-Strikes-Modelle gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, gefährdet die Netzneutralität und bildet die Grundlage für den Aufbau einer weltweiten Zensurinfrastruktur. Für die Bevölkerung ist nicht mehr nachvollziehbar, nach welchen Kriterien Webseiten unerreichbar gemacht werden.
Rechteverwerter erhalten durch ACTA die Möglichkeit, auf reine Vermutung hin die Durchsuchung und Beschlagnahmung von Datenträgern und dazugehörigen Geräten wie Laptops und MP3-Player an Staatsgrenzen zu erwirken. Es können auch einstweilige Verfügungen ohne Anhörung des Beschuldigten (ex parte) verhängt werden. Dies eröffnet einer Lobby alle erdenklichen Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen – ohne jegliche Rücksicht auf die Rechte beschuldigter Bürger. Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung existiert hier nicht mehr.
Die Diensteanbieter im Internet müssen aufgrund reiner Vermutungen dem Rechteinhaber ohne richterliche Verfügung die Kontaktinformationen der beschuldigten Person mitteilen. Der Verlust der Privatsphäre durch eine unbewiesene Urheberrechtsverletzung verstösst gegen die Grundrechte und somit gegen unsere demokratischen Grundwerte. Dass das Umgehen eines Kopierschutzes oder Lizenz-Systems (DRM) unter Strafe gestellt werden soll, nimmt uns ausserdem das Recht auf Privatkopien der teuer gekauften Filme, Spiele und Musik. Und das, obwohl jeder Konsument beim Kauf eines leeren Datenträgers bereits Gebühren für Privatkopien an Rechteverwerter zahlt.
Der Bundesrat hält im Mandat fest, dass sich die schweizerische Gesetzgebung durch ACTA nicht verändern soll. Viele auch in dieser Stellungnahme erwähnten Teile in ACTA sind tatsächlich schon zur heutigen Gesetzgebung konform. Doch die Zementierung der heutigen Gesetzgebung steht entgegen dem erklärten Ziel der Piratenpartei Schweiz, das Urheberrecht zu Gunsten der Gesellschaft abzuwandeln. Sie befürchtet, dass sich die Gesellschaft von den kulturellen Errungenschaften der Menschheitsgeschichte entfernt, sollten die Konsumenten wie in ACTA vorgesehen kriminalisiert werden. Die Piratenpartei warnt vor einer Entwicklung weg von einem offenen kulturellen Austausch hin zu geschlossenen undemokratischen Formen.
Forderungen der Piratenpartei
Millionen klassischer Musikstücke, Filme und Bücher werden als Geiseln in den Tresoren riesiger Mediengesellschaften gehalten. Klingt übertrieben? Nein: Diese Inhalte sind von ihren potentiellen Zielgruppen nicht stark genug nachgefragt, um sie erneut zu veröffentlichen – aber potenziell zu einträglich, um sie freizugeben. Teil unseres kulturellen Erbes liegt in den Händen weniger Konzerne. Diese Kulturgüter müssen allen zugänglich gemacht werden, bevor sie durch den Zahn der Zeit zerstört werden.
Das nicht-gewerbliche Sammeln, Nutzen, Bearbeiten und Verbreiten von Kultur soll ausdrücklich erlaubt sein. Technologien, die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers beeinträchtigen, Informationen oder Kulturwerke zu vervielfältigen oder zu nutzen – sogenanntes DRM (Digital Rights Management), Regionalcodes und Kopierschutze – sollen verboten werden. Vertragliche Vereinbarungen, die dazu dienen, die legale Verbreitung von Information zu verhindern, sind als nichtig zu erklären.
Die nichtgewerbliche Verbreitung veröffentlichter Kulturgüter, Informationen oder Wissen darf nicht eingeschränkt oder bestraft werden. Davon ausgenommen sind selbstverständlich persönliche und personenbezogene Daten. Die Gesetzeslage muss sich so entwickeln, dass ausschliesslich die gewerbliche Nutzung und Vervielfältigung geschützter Werke reguliert werden. Kopien privat zu verteilen oder Werke für den gemeinnützigen Gebrauch anderweitig zu verbreiten oder zu nutzen darf niemals illegal sein. Denn: Ein solcher fairer Gebrauch kommt der gesamten Gesellschaft zu Gute.
Handlungsempfehlung
ACTA ist vollumfänglich abzulehnen und die Verhandlungen sind zu stoppen. Die intransparente Art der Entstehung ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig. Die Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stehen in keinem Verhältnis zum erhofften Nutzen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, antike Geschäftsmodelle ins digitale Zeitalter zu retten. Die Verwertungsgesellschaften müssen neue Geschäftsmodelle entwickeln, wenn sie überleben wollen.
Die Piratenpartei Schweiz lehnt des Weiteren die in ACTA vorgesehene Ausweitung des Patentrechts ab und verlangt ein Überdenken des Patentrechts auf internationaler Ebene. Die Piratenpartei Schweiz behält sich vor, mit dem fakultativen Referendum gegen einen etwaigen Schweizer Beitritt zu ACTA vorzugehen.
Am Montagnachmittag dem 28. Juni findet in Luzern die Kundgebung gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA statt. In verschiedenen europäischen Ländern protestieren Kritiker am AdACTADay gegen die multinationalen Pläne, Bürger zu entmündigen und durch die Umkehrung der Beweislast präventiv zu kriminalisieren. In der Schweiz geht es um 13:30 Uhr auf dem Bahnhofplatz in Luzern los (http://j.mp/boEmS8) – die Piratenpartei lädt alle Piraten, Interessierten und die Medien herzlich dazu ein!
ACTA wird von 38 Staaten im Geheimen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, verhandelt. Bereits dieser Umstand ist undemokratisch und Grund genug, die sofortige Einstellung der Verhandlungen zu verlangen. Doch es kommt noch weit schlimmer: Strafen für das Anfertigen von bisher legalen Privatkopien, Überwachung und Zensur im Internet sowie Abzocke und Gängelung auf breitester Front betreffen jeden und jede. Unsere fünf Hauptkritikpunkte an ACTA sind:
Die Piratenpartei Schweiz befürchtet, dass sich die Gesellschaft von den kulturellen Errungenschaften der Menschheitsgeschichte entfernt, sollten die Konsumenten wie in ACTA vorgesehen kriminalisiert werden. Die Piratenpartei warnt vor einer Entwicklung weg von einem offenen kulturellen Austausch hin zu geschlossenen undemokratischen Formen.
Vom 28. Juni bis zum 2. Juli werden sich die Verhandlungspartner zum 9. Mal zusammen finden, um die Verhandlungen zu diesem Abkommen fortzusetzen. Diesmal finden die Verhandlungen in Luzern statt. Daher werden sich die Piraten und Vorstandsmitglieder aus der Schweiz, Deutschland und Österreich am 28. Juni zum AdACTADay in Luzern treffen. Aktionen gegen ACTA sind unter anderem in folgenden Ländern und Städten geplant: Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Ludwigshafen, Kassel, Stuttgart, Ulm, Brüssel, Strassbourg, Luxemburg, Wien, Den Haag, Slovenien, Schweden, Bulgarien.
Nach dem Protest werden Denis Simonet (Präsident der Piratenpartei Schweiz), Andreas Popp (Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland) und Matthias Weiler (Bundesvorstand der Piratenpartei Österreich) zusammen mit Stephan Urbach (internationaler ACTA-Koordinator) und Matthias Müller (Organisator des schweizerischen AdACTADays) den Verhandlungsdelegierten persönlich die Petition von stopp-acta.info überreichen. Während 30 Minuten haben die Piratenparteien die Möglichkeit, ihre Kritik zu erklären.
Interessiert an weiteren Informationen? Dann empfehlen wir die ausführliche Positionierung der Piratenpartei Schweiz betreffend ACTA1.
Location:http://wiki.piraten-partei.ch/Mumble
Minutes:http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Vorstand:Protokoll_Vorstand_20100601
Traktandenliste:
http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Vorstand:Protokoll_Vorstand_20100504
Meeting im Mumble:
http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Mumble
Traktandenliste:
http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Vorstand:Protokoll_Vorstand_20100427
Meeting im Mumble:
http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Mumble
Traktandenliste:
http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Vorstand:Protokoll_Vorstand_20100409
Meeting in Zürich: St.Gallerhof
http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Vorstand:Protokoll_Vorstand_20100323
http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Vorstand:Protokoll_Vorstand_20100116
http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Vorstand:Protokoll_Vorstand_20091222
http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Vorstand:Protokoll_Vorstand_20091208
http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Vorstand:Protokoll_Vorstand_20091201
